Bei jedem Gespräch kommt man irgendwie auf die Datenschutz-Grundverordnung und auch oft kommt die Frage wie geht man die DSVG an.
JETZT ist es jedenfalls an der Zeit: Am 25.. Mai 2018 muss alles fertig sein.
Der Fachverband Hotellerie hat hier die Unterlagen aufbereitet, die ich gerne teilen möchte, damit man sofort starten kann.
„Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und ihre Fachverbände haben gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei MSP Law (vorausgefüllte) Musterdokumente und FAQs erstellt, um die Anforderungen an Verarbeitungsverzeichnisse, Einwilligungserklärungen und Erklärungen zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten branchengerecht erfüllen zu können.
Muster-Verarbeitungsverzeichnis für Beherbergungsbetriebe
Das Muster-Verarbeitungsverzeichnis für Beherbergungsbetriebe ist bereits branchenspezifisch vorausgefüllt. Das Muster-Verarbeitungsverzeichnis dient als Vorlage und muss an die Gegebenheiten Ihres eigenen Betriebes angepasst werden (ankreuzen, ergänzen, streichen).
Hierzu finden Sie als Unterstützung ergänzend zum Verarbeitungsverzeichnis eine Ausfüllhilfe.
- Ausfüllhilfe für das Muster-Datenverarbeitungsverzeichnis
Muster-Einwilligungserklärungen
Die Muster-Einwilligungserklärung enthält Textbausteine für unterschiedliche Anwendungsfälle, bspw. die Einwilligung zu Werbung. Die Textbausteine sind je nach Bedarf auszuwählen und an die Gegebenheiten des eigenen Betriebes anzupassen.
Muster-Einwilligungserklärungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (allgemein):
- Persönlich
- Stellvertretung
Muster- Erklärung zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten
Die Muster-Erklärung enthält Textbausteine für Datenschutzerklärungen, beispielsweise für Newsletter und Cookies und Tracking Dienste, sowie Erläuterungen zur Platzierung derartiger Erklärungen.
Die Textbausteine sind je nach Bedarf auszuwählen und an die Gegebenheiten des eigenen Betriebes anzupassen.
- Muster- Erklärungen zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten
Branchen-FAQs
Branchenspezifische Fragen und Antworten zur DSGVO finden Sie hier.
IT Safe
IT-Sicherheit ist ein wesentliches Element der digitalen Wirtschaft.
- Auf http://www.it-safe.at finden KMU speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen, Tipps und Tools.
- Testen Sie die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens mit dem Online-Ratgeber „it-safe“ , einem kostenlosen gemeinsamen Service von Wirtschaftsministerium und WKÖ.
- Brandaktuell ist das neue IT-Sicherheitshandbuch für kleine und mittlere Unternehmen, das auch auf das neue Datenschutzrecht, das ab Mai 2018 auf Sie zukommt, eingeht.
- Für die MitarbeiterInnen-Schulung steht ein eigenes IT-Sicherheitshandbuch zur Verfügung.
Informationsmaterial der WKO
Weiteres allgemeines Informationsmaterial und Ratgeber der WKO zu den Vorgaben der DSGVO finden Sie auf folgenden Seiten:
- Unterstützung zur Umsetzung der DSGVO – Alle Serviceangebote der Wirtschaftskammer im Überblick
- Der Online-Ratgeber zur DSGVO führt Sie Schritt für Schritt durch die für Ihre Datenverarbeitung relevanten Vorschriften, gibt Ihnen Tipps zur Umsetzung und stellt Ihnen Musterformulare zur Verfügung.
- Mit dem Online-Ratgeber zu den Informationsverpflichtungen erhalten Sie mit einigen Klicks Hilfestellung zur Erfüllung Ihrer Informationspflichten.
- Informationen zur DSGVO
- Kompakter Folder DSGVO“ (Quelle Newsletter Fachverband Hotellerie)
Bild von Paul Rysz – Unsplash